Eine Frage des Vertrauens
23. Mai 2005 by lexEr habe mit dem Kanzler vereinbart, dem Präsidium der Partei vorzuschlagen, im Herbst eine vorgezogene Bundestagswahl abzuhalten. So sprach gestern Franz Müntefering, Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, nach der verlorenen Landtagswahl in NRW in die Mikrofone der anwesenden Journalisten. Der Eindruck, die Legislaturperiode könne einfach vorzeitig beendet und nach Belieben Neuwahlen angesetzt werden, ist jedoch falsch. Klar ist, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder den Bundestag auflösen will, indem er die Vertrauensfrage stellt und auf eine negative Beantwortung setzt.
Die Vertrauensfrage wird durch Artikel 68 des Grundgesetzes geregelt:
(1) Findet ein Antrag des Bundeskanzlers, ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, so kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen. Das Recht zur Auflösung erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Bundeskanzler wählt.
(2) Zwischen dem Antrage und der Abstimmung müssen achtundvierzig Stunden liegen.
Selbst wenn der Bundestag dem Kanzler das Vertrauen nicht ausspricht, muss der Bundespräsident den Bundestag nicht auflösen. Bei der momentanen politischen Konstellation wäre das aber wohl wahrscheinlich. Auch muss der Kanzler nach einer negativen Vertrauensfrage die Auflösung nicht beantragen. Er kann versuchen, mit einer Minderheitsregierung weiterzuarbeiten sowie durch Wechsel des oder Hinzunahme eines neuen Koalitionspartners eine neue Mehrheit zu bilden.
Ziel negativer Beantwortung nicht zulässigFolgt man der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, darf die Vertrauensfrage nicht mit dem Ziel einer negativen Antwort zum Zwecke des Herbeiführens von Neuwahlen gestellt werden. Sie ist nur zulässig, wenn sich der Bundeskanzler tatsächlich nicht mehr sicher sein kann, dass seine Politik von der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages unterstützt wird. Seine Handlungsfähigkeit muss so stark beeinträchtigt sein, dass er "eine vom stetigen Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht sinnvoll zu verfolgen vermag".
Vertrauensfragen mit negativer AntwortBislang haben zwei Bundeskanzler auf eine Vertrauensfrage eine negative Antwort bekommen. Auf die Frage Willy Brandts am 23. September 1972 löste der damalige Bundespräsident Gustav Heinemann den Bundestag auf. Die SPD/FDP-Koalition unter Brandt wurde bei den anschließenden Wahlen am 19. November 1972 deutlich bestätigt. Erstmals wurde die SPD stärkste Fraktion im Bundestag.
Am 17. Dezember stellte die Frage Helmut Kohl, um die durch das konstruktive Misstrauensvotum gegen die Regierung Helmut Schmidts übernommene Regierung auf eine breitere parlamentarische Basis zu stellen. Da völlig klar war, dass Neuwahlen der Zweck der Vertrauensfrage waren, war das Vorgehen auch innerhalb der CDU/FDP-Koalition höchst umstritten. Bundespräsident Karl Carstens ordnete erst am 7. Januar 1983 die Auflösung des Bundestages an. Neuwahlen fanden am 6. März 1983 statt, die die CDU/CSU klar für sich entscheiden konnte.
Vertrauensfragen mit positiver AntwortVertrauensfragen stellten außerdem Helmut Schmidt am 5. Februar 1982 (umstrittener Bundeshaushalt und NATO-Doppelbeschluss) und Gerhard Schröder am 16. November 2001 (Beteiligung der Bundeswehr am Krieg in Afghanistan). In beiden Fällen hat das Parlament dem Kanzler mehrheitlich das Vetrauen ausgesprochen.






